Neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGSG)

Neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGSG)

Ein Schritt in die richtige Richtung

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die Barrierefreiheit für digitale Dienstleistungen umfassend regelt. Dieses Gesetz erstreckt sich auf verschiedene Bereiche, darunter z.B. E-Commerce-Websites, elektronische Tickets, mobile Anwendungen, Bankdienstleistungen, Personenbeförderungsdienste und Telekommunikationsdienste.

Im Marketingbereich gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit vor allem für Websites, die Waren oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten.

Was bedeutet elektronischer Geschäftsverkehr?

Der elektronische Geschäftsverkehr umfasst den Verkauf oder Erwerb von Waren oder Dienstleistungen über das Internet, unabhängig davon, ob die Auslieferung online oder offline erfolgt. Entscheidend ist, dass der Vertragsschluss online erfolgt. Anfragen, die noch manuell angenommen werden müssen, fallen nicht unter diese Regelung.

Es gibt auch Ausnahmen vom BFSG, wie private oder rein geschäftliche Angebote sowie Kleinstunternehmen, sofern sie keine relevanten Produkte anbieten.

Anpassungen für Barrierefreiheit:

Um die Anforderungen an Barrierefreiheit zu erfüllen, müssen verschiedene Elemente auf Websites angepasst werden, darunter Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Schriftgrößen und Kontraste, verständliche Navigation und die Tastaturbedienbarkeit der Inhalte.

Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Plugins und Erweiterungen oft nicht ausreichen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und dass Text-to-Speech nicht zwingend erforderlich ist.

Wichtig: Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Sanktionen wie Bußgelder, Abschaltung der Webseite oder auch Abmahnungen.

Warum sollten Websites barrierefrei gestaltet werden?

Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist es in unseren Augen ratsam, Websites barrierefrei zu gestalten, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Zugänglichkeit für alle: Eine barrierefreie Website ist für alle Menschen zugänglich, einschließlich Menschen mit Beeinträchtigungen.
  • Rechtliche Gründe: Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit könnte in Zukunft weiter ausgedehnt werden.
  • Besseres Nutzererlebnis: Eine barrierefreie Website verbessert die Bedienbarkeit und das Nutzererlebnis für alle.

Wir finden:

Barrierefreiheit im digitalen Raum ist von großer Bedeutung, nicht nur um gesetzlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch um eine inklusive und benutzerfreundliche Online-Umgebung für alle zu schaffen.

Es ist ein fortlaufender Prozess, der regelmäßige Überprüfung und Anpassung erfordert, um sicherzustellen, dass Websites für alle Nutzer und Nutzerinnen gleich gut zugänglich sind.

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Wir übernehmen das für Sie! Die Websites unserer Kunden sind mit dem (Re-)Launch für uns nicht einfach abgehakt. Wenn Ihre Website in Hinsicht auf Barrierefreiheit ein Update benötigt, kümmern wir uns gerne darum.

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Lassen Sie uns gemeinsam über Ihr Anliegen sprechen.

Ich freue mich auf Sie.
Ihr Martin Rönsch

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