Impressumspflicht auf Social Media

In der heutigen digitalen Welt sind soziale Netzwerke wie Instagram, Facebook und LinkedIn nicht nur Plattformen für den persönlichen Austausch, sondern auch essenzielle Werkzeuge für Unternehmen, Selbstständige und Content Creator. Doch vielen ist nicht bewusst, dass bei der geschäftlichen Nutzung dieser Plattformen eine Impressumspflicht besteht. Das bedeutet, dass ein Impressum nicht nur auf der eigenen Website, sondern auch auf Social-Media-Profilen erforderlich ist.

Wer benötigt ein Impressum auf Social Media?

Gemäß § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) (ehemals Telemediengesetz) ist ein Impressum für „geschäftsmäßige digitale Dienste“ verpflichtend. Das bedeutet: Sobald ihr euer Social-Media-Profil beruflich oder geschäftlich nutzt, benötigt ihr ein Impressum.

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies kann von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände bis hin zu Bußgeldern reichen. Es ist daher essenziell, die Impressumspflicht ernst zu nehmen und die erforderlichen Angaben korrekt und vollständig zu machen.

Welche Angaben gehören in ein Social-Media-Impressum?

Ein vollständiges Impressum muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift: Vollständiger Name und ladungsfähige Adresse des Anbieters.
  • Kontaktinformationen: Eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer.
  • Vertretungsberechtigte Personen: Bei juristischen Personen die Angabe der vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer).
  • Registerangaben: Sofern vorhanden, Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und die entsprechende Registernummer.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a des Umsatzsteuergesetzes.
  • Berufsrechtliche Angaben: Bei reglementierten Berufen (z. B. Anwälte, Ärzte) zusätzliche Informationen wie Kammerzugehörigkeit, gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde.

Diese Angaben sind notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und Transparenz für die Nutzer zu gewährleisten.

Wie bindet man das Impressum auf Instagram ein?

Instagram bietet keine spezielle Funktion für ein Impressum. Daher empfiehlt es sich, in der Bio einen Link zu setzen, der direkt zum Impressum führt. Dieser Link sollte mit „Impressum“ oder „Imprint“ bezeichnet sein, um deutlich zu machen, wohin er führt.

Wichtig: Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Die sicherste Methode, um die Zwei-Klick-Regel einzuhalten: Eine extra dafür erstellte Seite mit dem Impressumstext für euer Social-Media-Profil.

Die Erstellung dieser Seite ist schnell gemacht. Gerne unterstützen wir euch dabei.

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